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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Studienprogrammen und Veranstaltungen der TC. 

Stand: 15. Juli 2026​

1. VERTRAGSPARTEIEN, GELTUNGSBEREICH: 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für      alle Rechtsverhältnisse zwischen der Talents and Company GmbH, FN 612457 y (nachfolgend „TC“) einerseits und jener Person, die TC mit der Darbietung von Studienprogrammen und Fortbildungsveranstaltungen in Form akademischer Lehrgänge zu beauftragen beabsichtigt und/oder beauftragt (nachfolgend der „Kunde“), andererseits. Insbesondere erbringt TC – unabhängig davon, ob sie im konkreten Fall auf die AGB ausdrücklich Bezug nimmt – sämtliche Leistungen an den Kunden nur unter Zugrundelegung dieser AGB, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Der Kunde akzeptiert diese AGB spätestens mit Abgabe seiner Bewerbungserklärung an TC gemäß Punkt 3.2. 

1.2 TC ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Beauftragung des Dritten erfolgt ausschließlich durch TC selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden. 

2. ABRUFBARKEIT, ÄNDERUNGSVORBEHALT: 

2.1 Die AGB zu Studienprogrammen und Veranstaltungen sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website der TC Ausbilderinnenlehrgang (https://www.ausbilderinnenlehrgang.at/agb) abrufbar. 

2.2 TC ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, um diese an geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. TC teilt dem Kunden alle Änderungen der AGB sowie den Zeitpunkt deren Inkrafttretens per E-Mail oder über das Benutzerkonto des Kunden mit. Die geänderten AGB erlangen Wirksamkeit, wenn der Kunde der Änderung nicht binnen spätestens 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung per E-Mail an office@talentsandcompany.at widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist TC zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß Punkt 6.3 berechtigt. TC wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung über eine Änderung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3 VERTRAGSBESTANDTEILE UND -ABSCHLUSS: 

3.1 Das Leistungsangebot von TC reicht von einzelnen Kursen (bspw. AdA Refresh, einzelne Module zu Selbstmanagement und Co…), der einmaliger Inanspruchnahme eines Lehrangebots (bspw. Studienprogrammen und Fortbildungsveranstaltungen in Form akademischer Lehrgänge), bis hin zu regelmäßigen Leistungen im Zuge eines Abos, gemeinsam genannt „Lehrgang“. 

3.2 Angebote seitens TC über die Darbietung von (kurz „Lehrgang“) sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss kommt nach positivem Abschluss eines Bewerbungsverfahrens nach folgenden Schritten zustande. 

3.3 Bewerbungen von Kunden zur Aufnahme in einen Lehrgang von TC sind zunächst schriftlich über das Webformular (www.ausbilderlehrgang.info/anmeldung) einzureichen und werden nach den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Lehrgangs durch etwaige Kooperationspartner:innen nach formellen und materiellen Kriterien geprüft und gereiht. Bewerbungen werden auf formaler Ebene in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt und gereiht, da Lehrgänge eine begrenzte Zahl von Studienplätzen aufweisen. Sollte die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Teilnehmerplätze übersteigen bzw. die didaktische oder sonstige zweckmäßige Ausgewogenheit der TeilnehmerInnen dies erfordern, behalten sich TC bzw. in Absprache mit der Lehrgangsleitungen das Recht vor, eine Auswahl entsprechend der Qualifikation der Bewerber/innen zu treffen.  

3.4 Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen Lehrgang. TC behält sich vor, Anmeldungen zu Lehrgängen insbesondere aus oben genannten Gründen abzulehnen. 

3.5 Die Bewerbung auf einen Lehrgang gilt mit Zugang bei TC jeweils für den gesamten angebotenen Lehrgang als für den Kunden verbindliche Anmeldung. Mit Zusage der Aufnahme in den Lehrgang kommt der Vertragsschluss zwischen TC und dem Kunden zustande. 

3.6 Ein entgeltliches Dauerschuldverhältnis (bspw. Abo-Modell) kann je nach gewähltem Modell (monatlich kündbar / Jahresabo) jederzeit zum Ende eines Monats oder Jahresabrechnungszeitraums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Parteien gekündigt werden. 

3.7 Die Höhe und Fälligkeit der Teilnahmegebühr an einem Lehrgang richten sich nach der angebotenen Ausschreibung des Lehrgangs. Einmalzahlungen für bestimmte in Anspruch genommene Lehrinhalte oder Kurse sind binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. 

3.8 Der Kunde erhält eine Teilnahmebestätigung bzw. Zeugnisunterlagen, wenn er mindestens 75 % der Veranstaltungen aus seinem Lehrgang besucht und die Teilnahmegebühr zur Gänze eingezahlt hat. Unterlagen können nicht ausgegeben werden, sofern noch Zahlungen offen sind. Der Kunde ist gegenüber TC nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. 

 

4. ​PROGRAMMÄNDERUNG  

4.1 Lehrgänge werden durch TC längerfristig geplant. Aufgrund ständiger Qualitätskontrollen kann es dennoch zu Anpassungen kommen. Eine Änderung von Studienplan, Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und –terminen sowie von Vortragenden, auch wenn sie kurzfristig erfolgen, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Minderung des vereinbarten Entgelts der Studiengebühren, Bereicherungs- oder Schadenersatzansprüchen.  

4.2 TC behält sich vor, einen Lehrgang bzw. ein Seminar aus wichtigem Grund abzusagen, z.B. bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmeranzahl oder Erkrankung eines Referenten. In diesem Fall werden bereits entrichtete Programmgebühren abzugsfrei zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber TC bestehen nicht, selbst wenn die Stornierung kurzfristig erfolgt (etwa für nicht-stornierbare bzw. bereits angefallene Kosten). 

4.3 TC behält sich das Recht zur Weiterentwicklung der Kurse und zur Vornahme von Änderungen, die das Wesen der Kurse nicht wesentlich verändern und den Teilnehmenden zumutbar sind, wie z.B. Änderung von Veranstaltungsinhalten, -terminen, -orten, Vortragenden oder Lernformaten (Bspw. Umstellung einzelner oder mehrerer Module von Präsenz auf E-Learning) vor. 

4.4 TC behält sich das Recht vor, aus wesentlichen Gründen wie etwa Gesundheitsrisiken, Kurse kurzfristig vollständig oder teilweise in digitale Formate umzuwandeln, um die Durchführbarkeit der Veranstaltungen sicherzustellen. 

 

5. AUSSCHLUSS VOM LEHRGANG 

5.1 TC behält sich das Recht vor, einen Kunden von Lehrgängen auszuschließen, wenn wesentliche Gründe vorliegen, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme führen. Wichtige Gründe, die TC zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen, sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: 

5.1.1 Zahlungsverzug des Kunden, der trotz Mahnung nicht binnen einer Nachfrist von zwei Wochen ausgeglichen wird; 

5.1.2 Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme am Lehrgang infolge eines gegenüber anderen Kunden, Vortragenden oder Mitarbeitern von TC gesetzten Verhaltens; 

5.1.3 Falschangaben im Zuge der Bewerbung; 

5.1.4 sonstige schuldhafte Verletzungen wesentlicher Pflichten unter dem Vertragsverhältnis. 

5.2 Diesfalls erfolgt keine auch nur teilweise Rückerstattung einer bereits gezahlten Teilnahmegebühr. 

 

6. RÜCKTRITTSRECHTE DES KUNDEN 

6.1 Als Konsument kann der Kunde von einer Bestellung gemäß § 11 FAGG binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten und 4 diese widerrufen. Diese Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde kann diese jederzeit per E-Mail unter office@talentsandcompany.at erklären oder zu diesem Zweck das Musterwiderrufsformular verwenden. Zur Fristenwahrung ist es ausreichend, wenn der Kunde diese Erklärung innerhalb der 14-tätigen Rücktrittsfrist an TC absendet. 

6.2 Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:  

Talents and Company GmbH 

Peter-Behrens-Platz 10 

4020 Linz 

 

6.3 Bei Widerruf hat der TC sämtliche Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei TC eingegangen ist. Wenn TC vor Ablauf dieser 14-tägigen Frist die Leistungserbringung durch TC wünscht, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Kunden, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung – sein Rücktrittsrecht verliert. Ein Rücktrittsrecht besteht gem. §18 Abs. 1 Z 11 FAGG nicht für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn TC – mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, der Verbraucher ist, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Lieferung begonnen hat.  

 

7. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN 

7.1 Insofern kein Rücktrittsrecht nach Punkt 5. durch den Kunden geltend gemacht wird, hat eine Abstandnahme desselben von einer verbindlichen Lehrgangsteilnahme (Rücktritt) folgende Konsequenzen. 

7.2 MBA-Studienprogramme inkl. MBA-Upgrades, Masterstudienprogramme und weitere Universitätslehrgänge sowie Kurzlehrgänge: 

7.2.1 Bei Rücktritt durch den Kunden bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR einbehalten. Bei Rücktritt zwischen 29 bis 15 Tagen vor Beginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt in den letzten 14 Tagen oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr fällig. Bricht der Kunde den Lehrgang vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühr oder eines anteiligen Beitrages davon. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer:in entsprechend den Zulassungskriterien nominiert wird und die durch den Kunden geschuldeten Zahlungen durch diesen vollständig erbracht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der/die den Rücktritt erklärende Kunde für den gesamten Betrag solidarisch mit dem/der Ersatzteilnehmer:in.  

7.3 Sonstige Veranstaltungen: 

7.3.1 Ein Rücktritt ist für den Kunden bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, ohne dass eine Teilnahmegebühr verrechnet wird. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. 

 

8. HAFTUNG 

8.1 Zum Schadenersatz ist TC in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die TC ausschließlich für Personenschäden. 

8.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden haftet TC nicht. Die Haftung von TC verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen 3 Jahren ab vollständiger Leistungserbringung. 

8.3 Ein etwaiges Verschulden der TC hat der Kunde zu beweisen. 

8.4 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen die Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen von TC, aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen. 

8.5 Allfällig zu Recht bestehende Ersatzansprüche des Kunden sind jedenfalls mit der bezahlten Teilnahmegebühr begrenzt. 

8.6 Im Falle einer Absage (allenfalls auch kurzfristig) einzelner Webinare, haftet TC nicht für nicht-stornierbare bzw. bereits angefallene Kosten des Kunden, die über das vertraglich vereinbarte Entgelt hinausgehen (z.B. Reise- und Übernachtungsspesen). 

8.7 TC übernimmt im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung vom Kunden zu den Lehrgängen mitgebrachten Gegenständen keine Haftung. 

 

9. FORCE MAJEURE: 

Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass TC seine Verpflichtungen nicht, nicht vollständig, nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, ist TC für die Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt von der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen befreit. „Höhere Gewalt“ ist ein Ereignis, das für keine der Parteien unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar war, insbesondere Ereignisse wie Krieg, Aufstand, Unruhen, Embargo, Epidemien (Seuchen), Brand, Hochwasser, Unwetter, Unterbrechung der Stromversorgung, Arbeitskampf und hoheitlicher Anordnungen als eine Folge vorstehender Ereignisse. 

 

10. DATENVERARBEITUNG, -SICHERHEIT und -SCHUTZ: 

10.1 Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt sich der Kunde mit der automationsunterstützten Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Weiters erklärt er sich bei der Zuerkennung eines Studienplatzes einverstanden, dass seine Namens-, Telefon- und E-Maildaten zur Administration des Lehrganges und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebes betraute Personen, jene Kooperationspartner von TC, die an dem vom Kunden gebuchten Lehrgang mitwirken, weitergegeben werden. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben des Kunden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte (mit Ausnahme der oben Genannten) weitergegeben. 

10.2 Soweit TC personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird TC als Auftragsverarbeiter iSd Artikel 4 Z 8 DSGVO tätig; der Kunde ist Verantwortlicher iSd Artikel 4 Z 7 DSGVO. Es gelten die Bestimmungen des gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags iSd Artikel 28 DSGVO.Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung als Anhang zum Auftrag; ferner abrufbar unter www.talentsandcompany.at/datenschutz

10.3 TC wird geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung eines Datenverlusts und zur Verhinderung von unbefugten Zugriffen Dritter auf die Daten des Kunden treffen.  

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei Informationserhebungen z.B. im Zusammenhang mit der Akkreditierung eines Studienprogramms mitzuwirken.  

 

11. AUFRECHNUNG, ABTRETUNG: 

11.1 Der Kunde ist nur insoweit zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von TC aus dem Vertragsverhältnis berechtigt, wenn die Forderungen des Kunden entweder gerichtlich festgestellt oder unstrittig sind. 

11.2 TC ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Gänze oder zum Teil mit schuldbefreiender Wirkung auf verbundene Unternehmen iSd UGB oder Dritte zu übertragen. Jegliche Übertragung von Rechten und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis durch Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TC. 

 

12. GEISTIGES EIGENTUM 

TC behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberechte, am gesamten Inhalt der Website und Plattform, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede über die vertraglichen Leistungspflichten hinausgehende Nutzung von Inhalten der Lehrgänge, insbesondere die Speicherung von Inhalten in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von TC. 

 

13. VERTRAGSSPRACHE, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND: 

13.1 Die Vertragssprache ist Deutsch. Versionen dieser AGB in anderen Sprachen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung. 

13.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf anderes als auf österreichisches Recht verweisen. 

13.3 Erfüllungsort ist der Sitz von TC. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – einschließlich der Frage seines wirksamen Zustandekommens und seiner Beendigung – ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht in A-4020 Linz zuständig. 

13.4 Der Auftragnehmer macht nicht von der Möglichkeit Gebrauch, sich einem Alternativen Streitbeilegungsverfahren zu unterwerfen. Auftraggeber, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. 

 

14. MITTEILUNGEN: 

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind schriftlich durch die jeweilige Partei oder deren hierzu berechtigten Vertreter abzugeben und an den Empfänger postalisch oder per E-Mail zu übermitteln. Die Erklärungen sind an die im Auftrag angegebenen Kontaktdaten oder an eine von einer Partei zu einem späteren Zeitpunkt aktualisierten Kontaktdaten zu übermitteln. 

14.1 Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des Kunden hat dieser umgehend schriftlich TC gegenüber zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden.  

 

15. FORMVORSCHRIFT: 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 


16. SALVATORISCHE KLAUSEL: 

Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und durchsetzbar. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen gelten einvernehmlich durch solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt sinngemäß für allfällige Vertragslücken. 

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